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Umschulung (Hamburg)

Ziel der Teilnahme an einer Umschulung ist ein Berufswechsel. Die Dauer der Ausbildung verkürzt sich um ein Drittel der Ausbildungszeit, daher ist für die Teilnahme an einer Umschulung Lebens- und Berufserfahrung erforderlich. Eine Umschulung als berufliche Weiterbildung bereitet auf die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor.

Umschulung bei einem Bildungsträger:
Die Bildungsträger in Hamburg bieten eine Vielzahl von Umschulungsberufen in verschiedenen Branchen an.
Die Umschulung wird mit einem Bildungsgutschein finanziert und muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden und/oder bei gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Arbeitsagentur, das Jobcenter oder andere Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, BFD).

Schulische Umschulung:
Ausbildungsberufe, die nur an Berufsschulen erlernt werden können, müssen als Umschulung auch an Berufsfachschulen erfolgen. Die Kosten für Schule und Lebensunterhalt können von den Leistungsträgern (z. B. Arbeitsverwaltung, Rentenversicherer, BFD) übernommen werden. Dauert die Ausbildung länger als 24 Monate, kann eine finanzielle Eigenbeteiligung notwendig sein.

Betriebliche Umschulung:
Eine Umschulung im Betrieb erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Interessierte müssen sich selbst den Ausbildungsbetrieb suchen, dafür ist die Ausbildung in allen Berufen möglich. Es wird ein spezieller Umschulungsvertrag geschlossen. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist für das zweite und dritte Berufsschuljahr vorgesehen. Auch die betriebliche Umschulung kann durch die Leistungsträger gefördert werden oder es wird vom Ausbildungsbetrieb ein Gehalt gezahlt.

RecherchezieleRatgeber
 •  Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)  i 
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