Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.
Gesetzliche Regelungen in den Ländern:
Baden-Württemberg, Bildungszeit (extern)
Berlin (extern)
Brandenburg (extern)
Bremen (extern)
Hamburg (extern)
Hessen (extern)
Mecklenburg-Vorpommern (extern)
Niedersachsen (extern)
Nordrhein-Westfalen (extern)
Rheinland-Pfalz (extern)
Saarland (extern)
Sachsen-Anhalt (extern)
Schleswig-Holstein (extern)
Thüringen (extern)
In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.