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Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung (Übersicht)

Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 14 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen, d.h. von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt zu werden unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.

Gesetzliche Regelungen in den Ländern:

Baden-Württemberg, Bildungszeit (extern)
Berlin (extern)
Brandenburg (extern)
Bremen (extern)
Hamburg (extern)
Hessen (extern)
Mecklenburg-Vorpommern (extern)
Niedersachsen (extern)
Nordrhein-Westfalen (extern)
Rheinland-Pfalz (extern)
Saarland (extern)
Sachsen-Anhalt (extern)
Schleswig-Holstein (extern)
Thüringen (extern)

In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.

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