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Bildungskredit (für Schüler/innen und Studierende)

Angebot eines zinsgünstigen Kredits zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er steht neben oder zusätzlich zu den Leistungen nach dem BAföG zur Verfügung - als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung. Dabei werden nur Ausbildungen gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind, der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte (oder Praktikum), wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.

Der Bildungskredit hilft nicht BAföG geförderten Auszubildenden bei der Sicherung und Beschleunigung ihrer Ausbildung. BAföG geförderte Auszubildende hilft er bei der Finanzierung außergewöhnlicher Aufwendungen, die nicht durch BAföG gedeckt sind, wie z.B. besondere Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Antragsberechtigt sind Studierende im Haupt- oder Masterstudium und volljährige Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden. Sie müssen jedoch im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung stehen. Der Bildungskredit kann für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte oder für die Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum – auch außerhalb Europas – gewährt werden.

Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle.

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von max. 300 Euro ausbezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Nach vier Jahren ist alles verzinst zurückzuzahlen, in monatlichen Raten von 120 €.

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