Inhalt
Der Berufssprachkurs A2 führt in 400 Unterrichtseinheiten vom Einstiegsniveau A1 auf das Sprachniveau A2. Die Sprachkenntnisse werden anhand von Inhalten vermittelt, die für das persönliche und berufliche Leben des Teilnehmers relevant sind. Der Kurs endet mit dem Ablegen einer A2-Deutschprüfung.
Abschluss:
Deutschzertifikat telc A2
Inhalte:
- Spracherwerb, auf den Deutschkenntnissen aus dem Integrationskurs aufbauend
- Berufsspezifischer Wortschatz
- Erweiterung der Fertigkeiten Hören, Lesen und Schreiben nach dem GER
- Sprachbezogene Übungen in allgemeiner Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche
Methoden:
Den Unterricht erhalten Sie in unseren modernen Schulungsräumen in Form einer Kombination von klassischem Frontalunterricht und Gruppenarbeiten sowie Situationssimulationen
Voraussetzungen / Zielgruppe:
Sie können teilnehmen, wenn Sie im arbeitsfähigen Alter sind und
- Über Deutschkenntnisse auf dem jeweiligen Startniveau verfügen
- Die Aufnahme einer Tätigkeit anstreben
- sich beruflich neu orientieren möchten
- ein höheres Sprachniveau für die Ausübung von höherqualifizierten Berufen anstreben
- Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter bzw. Ihrer Agentur für Arbeit
Schulungsorte:
DAA Barmbek • Stückenstraße 48 • 22081 Hamburg
info.barmbek@daa.de
040 2981031-22
DAA Altona • Kieler Straße 103 • 22769 Hamburg
info.altona@daa.de
040 30035-355
DAA Bergedorf • Am Schilfpark 18 • 21029 Hamburg
info.bergedorf@daa.de
040 646687-91
DAA Harburg • Am Werder 1 • 21073 Hamburg
info.harburg@daa.de
040 320046-19
DAA Billstedt • Möllner Landstraße 12 • 22111 Hamburg
info.billstedt@daa.de
040 7367746-80
Fördermöglichkeiten:
Die Förderung der Maßnahme geschieht über den Kostenträger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Jobcenter oder die Agentur für Arbeit in Form einer Berechtigung zur Teilnahme nach §45a AufenthaltsG - DeuFöv.
Die Berechtigung ist maximal drei Monate gültig.
Für die kostenlose Teilnahme:
- Wenn Sie arbeitssuchend, arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind, erfolgt die Berechtigung durch das zuständige Jobcenter oder durch die zuständige Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau vorweisen müssen, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung stellen. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Fahrtkostenerstattung:
Wenn Sie Grundsicherung, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und weiter als 3 km vom Unterrichtsort wohnen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu stellen.