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NON STOP - Überbrückendes Angebot nach der Teilnahme an Integrationskursen
NONSTOP
Überbrückendes Angebot nach der Teilnahme an Integrationskursen, gefördert nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mit Berufswegeplanung und niveauerhaltendem praktischen Sprachtraining.
Inhalte:
- Phase 1
- Kompetenzfeststellung
- Allgemeine Altagsthemen
- Phase 2
- Arbeitsmarktbezug
- Phase 3
- Arbeitsmarktbezug mit Betriebsbesichtigungen
- Phase 4
- Rechtliche Rahmen der Bewerbungseinheiten und weiteren Integrationsplanungen
Die Phasenlaufzeiten können individuell je TN angepasst werden.
Begleitend findet Sprachtraining, Einzel- und Integrationscoaching, Lernbegleitung und allgemeine Förderung statt.
Methoden sind Gruppen-, Partner- sowie Einzelarbeit, Szenisches Spiel/Rollenspiele und Betriebsbesichtigungen
Voraussetzungen/Zielgruppe:
•Teilnehmer/innen nach Integrationskursteilnahme zur Überbrückung von Wartezeiten und Vorbereitung auf DeuFöV-Kurse,
•Teilnehmer/innen mit guter Bleibeperspektive, die noch nicht berechtigt sind, an DeuFöV-Kursen oder Begleitangeboten teilzunehmen,
•Flüchtlinge mit einer gültigen Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA)
•Migrant(inn)en aus EU und Drittländern mit mindestens Gestattung.
Fördermöglichkeiten
Eine Übernahme der Kosten durch die Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) ist bei der persönlichen Voraussetzungen möglich:
Abschluss
Zertifikat über die festgestellten Sprachkenntnisse (Niveau), Schlüsselqualifikationen und Basiskompetenzen zur beruflichen Orientierung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
Frau Grumpelt 0175 - 8 54 30 14 oder d.grumpelt@grone.de
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende) - Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen