Inhalt
zur individuellen Unterstützung arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen zur Unterstützung der beruflichen Integration (Förderung nach § 45 Abs. 1 Satz.1 Nr. 1 SGB III möglich)
Die Maßnahme Intensivtraining Berufssprache ist auf den schnellen Erwerb von berufssprachlichen Fähigkeiten ausgerichtet. Ziel ist es, ausgehend von einem klar definierten Ausgangssprachniveau einen deutlich nachweisbaren Zuwachs an berufssprachlicher Handlungskompetenz zu erzielen. Das betrifft die Sprachkompetenzbereiche
- Hörverstehen
- Leseverstehen
- Sprechen/Interagieren und Schreiben.
Das Intensivtraining Berufssprache basiert auf vorhandenen Sprachkenntnissen der Teilnehmenden und ermöglicht eine auf konkrete Bedarfe abgestimmte stufenweise Erhöhung des Sprachniveaus. Eine gezielte Vorbereitung auf das Ablegen von zertifizierten Sprachprüfungen ist möglich.
Niveaustufen B1
- Hören: Mündliche Hauptinformationen im beruflichen Alltag verstehen
- Lesen: Texte mit sehr gebräuchlicher Alltags- oder Berufssprache verstehen
- Sprechen: An Gesprächen im beruflichen Alltag teilnehmen
- Schreiben: Einfache, zusammenhängende Texte über vertraute Themen schreiben
Ausgehend von einem jeweils differenzierten Ausgangsniveau und variierenden Zielstellungen kann die Maßnahme im Umfang von 100 UE (Basisintensivtraining), 150 UE (+ Aufbautraining I) oder 200 UE (+ Aufbautraining II) absolviert werden.
Die telc Prüfung ist inklusive.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i