Inhalt
Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (AVGS 02)
Sie streben eine Ausbildung oder Qualifizierung in der Sicherheitsbranche an?
Ihr berufliches Ziel ist gefährdet,
- weil Sie die B2-Prüfung (mehrfach) nicht bestanden haben?
- weil Sie Ihre Sprachkenntnisse im Lesen, Schreiben, Sprechen oder Verstehen erweitern müssen, um eine berufliche Fortbildung zu beginnen oder eine Ausbildung zu finden?
In unserer Maßnahme erhalten Sie das nötige Rüstzeug, um anschließend erfolgreich an der Ausbildung/Qualifizierung teilnehmen zu können!
Inhalte des Sprachtrainings: (u.a.)
Individuelle Hilfestellung / Vorbereitung auf die Sprachthemen des Folgekurses/der Umschulung/Ausbidung/Qualifizierung;
zunehmende Orientierung auf das Themenspektrum Ausbildung & Berufsorientierung.
Darüber hinaus Unterweisungen zu Themen wie Lerntraining / Lernen lernen und Selbstmanagement.
Persönliche Beratung, Antragstellung und Test:
Montag bis Freitag, 9:00 bis 14:00 Uhr oder
telefonisch: 040 / 7930 46 51/52 oder 040 / 3199 160 10
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen