Inhalt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Das Angebot der berufsbezogenen Deutschsprachförderung umfasst Basiskurse mit dem Ziel B2, C1 und C2 und Spezialberufssprachkurse mit dem Ziel A2 und B1. Diese haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau entsprechend dem GER. In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen erworben, die im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme oder Beschäftigung besonders relevant sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DeuFöV).
Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.01.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.
Im Auftrag vom BAMF wurde von telc GmbH eine neue additive Zusatzqualifizierung ZQ BSK entwickelt. Diese Zusatzqualifizierung besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Am Ende der Zusatzqualifizierung steht die Erstellung eines Portfolios.
Inhalte:
Modul 1: Grundlagen der Berufspädagogik
Modul 2: Berufsbezogene linguistische Kompetenz
Modul 3: Förderung des selbstständigen Sprachenlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter
Modul 4: Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht
Modul 5: Evaluieren, prüfen, testen
Modul 6: Digitale Kompetenz
Modul 7: Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Modul 8: Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt
Die Phasen sind wie folgt gegliedert:
- 80 UE Präsenzphasen
- 80 UE Selbstlernphasen
- Portfolio-Erstellung (zusätzliche Zeit je nach Aufgabe)
Selbstlernphase
- den Präsenzphasen vorgelagerte unbegleitete Selbstlernphasen
- den Präsenzphasen nachgelagerte unbegleitete Selbstlernphasen
Zielgruppe:
Lehrkräfte mit
- der Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen und
- Unterrichtserfahrung in Integrationskursen und Berufssprachkursen nach § 45 a AufenthG in Höhe von 300 UE.
Voraussetzungen:
Nach § 18 Abs. 1 DeuFöV müssen Lehrkräfte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das Sprachniveau C 1 nach dem GER für Sprachen und die erforderliche Eignung vorweisen.
- Unterrichtsart
- Online-Seminar
- Sonstiges Merkmal
- Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache [privatrechtlich]