Inhalt
Ziel der Maßnahme:
- Überführung auf das Ziel-Sprachniveau B2, das die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt erleichtert.
- „Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ gem. § 45 Abs.1 Satz Nr.2 SGBIII.
Zielgruppe
- Menschen, die schon mehrfach durch die Prüfung gefallen sind und eine intensive Einzelbetreuung brauchen.
- Menschen, die auf Grund ihrer psychischen Belastungsfähigkeit nicht gut mit Druck umgehen können.
- Menschen, die in einer Gruppe „untergehen“, die sich durch eine face-to-face- Situation besser konzentrieren können.
- Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf beim Erlernen der Sprache brauchen, der in der Gruppe nicht gewährleistet werden kann.
- Menschen, die im Leistungsbezug stehen oder Menschen, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, entweder mit oder ohne Flüchtlings- oder Migrationshintergrund. Deren Deutschkenntnisse jedenfalls nicht zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ausreichen.
Inhalt
u.a.
- Kompetenzfeststellung und Bestandsaufnahme: Feststellen der berufsfachsprachlichen Kenntnisse
- Förderung der Kommunikations- und Sprachkompetenz: Verbesserung der berufsbezogenen Deutsch-Sprachkenntnisse für den gewerblich-technischen Bereich, Vermittlung von Fachbegriffen
Vorbereitung auf ein vermittlungsnotwendiges Sprachzertifikat.
- Vermittlung von betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen Unternehmensstruktur, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mitbestimmungsrecht.
Methoden
- Unterricht
- Eigenarbeit
- Mündliche und schriftliche Übungen
Voraussetzung
Persönliche und fachliche Voraussetzung sowie die Motivation die notwendigen Sprachkenntnisse zu erwerben, um eine Arbeit aufnehmen zu können.
Deutschkenntnisse mindestens B1
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i
AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen