Inhalt
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie EU-Bürgerin oder EU-Bürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen
Kursaufbau
Die Kurse haben einen Umfang von 400 Unterrichtsstunden und enden mit einer offiziellen Zertifikatsprüfung.
In diesen Kursen werden allgemeinsprachliche Kompetenzen anhand von berufsbezogenen Themen behandelt. Die Inhalte stammen aus den für alle Berufsgruppen relevanten Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Grundlagen im Arbeitsleben.
Teilnahmevoraussetzungen und Kosten
- B1-Zertifikat
- Berechtigung nach §4 Absatz 1 Satz 1 nach DeuFöV
- ggfs. Leistungsbescheid bei Bezug von ALG, Bürgergeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer generell kostenfrei. Beschäftigte Personen sind ggf. kostenbeitragspflichtig.
Abschluss
telc Deutsch-Test für den Beruf B2