Inhalt
Zielgruppe
Personen, die zur Arbeitsaufnahme oder Aufnahme einer Ausbildung ein bestimmtes Sprachniveau vorweisen müssen bzw. ihre kommunikative Kompetenz in einer Berufssprache steigern möchten.
Voraussetzungen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Verlauf:
Zusammen ermitteln wir Ihren individuellen Lernbedarf und das angestrebte Prüfungsformat (A2, B1, B2, C1).
Die Maßnahme Sprache-Orientierung-Beruf wird in Form von individuellen Einzelcoachings durchgeführt. Sie erhalten so die Möglichkeit, in Ihrem persönlichen Lern- und Arbeitstempo ihre berufsbezogenen Sprachkompetenzen zu verbessern.
Die individuelle Arbeit und Vertiefung der Sprachkompetenz zur Arbeitsaufnahme und zum Bestehen der Telc-Prüfung stehen dabei im Vordergrund.
Inhalte
Berufsbezogene Sprachförderung
• Sprachstandsfeststellung
• Allgemeiner berufsbezogener Wortschatz
• Spezifischer berufsbezogener Wortschatzes (technisch, kaufmännisch, serviceorientiert)
• Mündliche Kommunikation am Arbeitsplatz
• Schriftliche Kommunikation am Arbeitsplatz
• berufsbezogener Dialoge (Bewerbungsgespräche, Telefonate, berufliche Absprachen)
• berufsbezogene Texte lesen (Stellenangebote, Bewerbungen, Mails, Anweisungen)
• Orientierung Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Intensive Prüfungsvorbereitung
• Telc-Prüfung im angestrebten Format
Einzelcoaching Arbeitsmarkt
• Kompetenzbilanz
• Orientierung Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Digitale Kompetenzen
• Entwicklung beruflicher Perspektiven
• Kompetenzbilanz
• Orientierung Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Digitale Kompetenzen
• Bewerbungstraining
Vorbereitung auf die telc-Prüfung
• intensive Prüfungsvorbereitung
• Training mit individuellem Schwerpunkt
• Ablauftraining, Prüfungsstrategien
• telc-Prüfung im angestrebten Format
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen