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Pflegehelfer*in – Qualifikationsniveau 2 in Kooperation mit der Pflegeschule Alstertal
Sie interessieren sich dafür, in einem Job zu arbeiten, der immer wichtiger wird und somit zukunftssicher ist? Wir helfen Ihnen, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und dem Berufsleben auch ohne aktuell vorliegendes B2-Sprachniveau nachhaltig zu verbessern. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine verantwortungsvolle, sozial-pflegerische Tätigkeit in minimal sieben Monaten zu erlernen und parallel Ihr B2-Sprachniveau zu erreichen.
Die Weiterbildung zum/zur Pflegehelfer*in – Qualifikationsniveau 2 befähigt Sie dazu, unter Anleitung einer Pflegefachkraft bei der ganzheitlichen Pflege, Betreuung und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen aller Altersgruppen mitzuwirken. Die Fortbildung endet mit einer Zertifikats-Prüfung.
Voraussetzungen:
- Gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung durch Attest vom Arzt
- Nachweis über geforderte Impfungen: Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Pertussis, Windpocken, Hepatitis A, Hepatitis B
- Erweitertes einwandfreies Führungszeugnis
Ziel:
Ziel ist es, Sie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Menschen, die einen B2-Deutschkurs absolvieren und gleichzeitig berufspraktische Inhalte erlernen möchten.
Inhalte Qualifizierung:
- Recht & Gesellschaft
- Hygiene
- Unterstützung der zu pflegenden Menschen
- Ausscheidung
- Bewegung
- Neurologie
- Prophylaxen
Praxisanteil:
Die Inhalte des praktischen Teils der Qualifizierung werden vermittelt in ...
- Krankenhäusern – im operativen und konservativen Bereich,
- stationären Pflegeeinrichtungen,
- ambulanten Pflegediensten/-einrichtungen.
Durchführungsort der Qualifizierung:
Pflegeschule Alstertal
Hinsbleek 11, 22391 Hamburg
Fördermöglichkeiten:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung
- Für Selbstzahler*innen bieten wir eine zinsfreie Ratenzahlung an.
Wir garantieren eine familienfreundliche Aus- und Weiterbildung. Eine möglicherweise notwendige Erhöhung der Stunden für den Kita-Gutschein wird vom Jobcenter gefördert.