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Im Kurs trainieren wir berufsspezifisches Sprechen und Schreiben für Ihren Arbeitsalltag im Krankenhaus, in Pflegeheimen oder in der ambulanten Pflege. Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und sprechen auch mit Ihrem Arbeitgeber. Sie üben und lernen genau das, was Sie in Ihrem Berufsalltag brauchen.
Der Kurs umfasst 150 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
Zielgruppe
Teilnehmende des Job-BSK sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die
• das Sprachniveau A2 nachweisen können und den Integrationskurs abgeschlossen haben oder das Niveau B1 (GER) nachweisen können (genauer in Abschnitt 4)
und
• sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder
• die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (ab Vertragsanbahnung) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder
• sich in einer Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss benötigen.
Förderung
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos.
Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
- Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
- Auszubildende;
- Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.
Zugang
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
• Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
• Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
• Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
• Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.
- Förderungsart
- DeuFöV (Kostenübernahme durch das BAMF) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Online-Seminar