Inhalt
Lernziel
Für eine erfolgreiche berufliche Integration sind gute Deutschkenntnisse eine unverzichtbare Voraussetzung. Unser Einzelcoaching baut Ihre sprachlichen Defizite ab und baut Ihre deutschen Sprachkenntnisse im kaufmännischen Bereich aus. Sie verbessern Ihre schriftliche Ausdrucksweise und Ihre Fähigkeiten in der Gesprächsführung für den Beruf. Sie beenden das Einzelcoaching mit der telc-Zertifizierung.
Inhalte
Prüfungsvorbereitung berufsbezogenes Deutsch B2+ inkl. Telc-Zertifizierung
Prüfungsrelevante Grammatikthemen zum Auffrischen der Grammatikkenntnisse, Aufgaben zu den Prüfungsteilen Lesen, Sprachbausteine, Hören, Schreiben,Sprechen.
Ein neuer Beruf
Bei der Berufsberatung
Auf Jobsuche
Stellenangebote und Bewerbungen
Im Gespräch mit Kollegen
Berufsalltag in Deutschland
Bewerbungsunterlagen
Arbeit und Familie
Beruflich unterwegs
Verkaufsgespräche und Small Talk
Angebote und Verhandlungen
Bestimmungen am Arbeitsplatz
Prüfungsvorbereitung telc Deutsch B2+ Beruf
Leseverstehen 1-3 Teil Sprachbausteine 1-2 Teil Hörverstehen 1-3 Teil Schriftlicher Ausdruck Mündliche Prüfung 1-3 Teil
Zielgruppe
Personen, die für Beruf oder Ausbildung ein besseres Deutsch können müssen. Oft gerade Personen, die noch nicht lange in Deutschland leben. Um das Zielniveau B2 erreichen zu können, ist ein vorhandenes Sprachniveau von B1 unabdingbare Voraussetzung. Im Beratungsgespräch wird festgestellt, ob das Sprachniveau ausreichend ist.
Voraussetzungen
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 (Zertifikat nicht älter als 1 Jahr) oder
- CBW-Eignungstest
Abschluss
Zeugnis von CBW & bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie 1 Zertifikat: Deutsch Beruf B2+ (telc)
- Zertifikat
- telc Deutsch B2+ Beruf i
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
Online-Seminar - Sonstiges Merkmal
- B2 (Sprachniveau, Aufbaustufe) i
AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen




