Inhalt
Gefördert werden berufliche Weiter- und Fortbildungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Weiterbildung wird von qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern durchgeführt.
- Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt mindestens 8 Stunden.
Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- oder andere Zusatzkosten sind nicht förderfähig.
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung, Studium.
- Einzelunterricht, Einzeltraining, Coaching und Unternehmensberatung.
- Bildungsmaßnahmen, die nicht im Sinne der aktuellen Tätigkeit liegen und somit eine berufliche Neuorientierung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Förderung erfolgen – bitte kontaktieren Sie vorab das Beratungsteam.
Höhe der Förderung:
Regulärer Regelsatz für Erwerbstätige und Soloselbständige
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, max. 750 Euro.
Sondersätze:
- Beschäftigte im Handwerk: Bis zu 75 % der Kosten, max. 1.000 Euro.
- Beschäftigte, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 100 % der Kosten, max. 1.500 Euro.
- Soloselbstständige, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 75 % der Kosten, max. 1.000 Euro.
- Sonstiges Merkmal
- Weiterbildungsbonus Hamburg (Beratung) i



