Inhalt
Der Kurs B2 umfasst 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. AVGS 02 (Vermittlungshemmnisse verringern) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
• Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
• Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
• und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
• Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
• Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
• Migrationshintergrund umfasst:
Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
Bürgerinnen und Bürger der EU,
Deutsche mit Migrationshintergrund
Nach erfolgreichem Abschluss des allgemein berufsbezogenen Kurses B2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in dem Abschlusstest.